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Kostenlose Erstberatung bei Ihren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in München
Möchte sich ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, kann er eine Kündigung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Für Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag, den der Arbeitgeber anbietet, oft riskant. Als Arbeitnehmer genießen Sie starke Rechte. Sobald der Arbeitsvertrag mit einem Aufhebungsvertrag aufgehoben wird, verlieren Arbeitnehmer auch ihre Arbeitnehmerrechte. Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, lassen Sie ihn daher auf jeden Fall von einem Anwalt überprüfen. Das bietet Ihnen viele Chancen:
- Oft lässt sich eine Abfindung aushandeln
- Sie erhalten Klarheit über restliche Überstunden und Urlaubstage
- Regeln Sie den Verbleib von Arbeitsmitteln und mögliche Wettbewerbsverbote
- Passen Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses neu an
Die Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei in München sind auf Arbeitsrecht spezialisiert. In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Aufhebungsvertrag, Ihre Kündigung oder das Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers. Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie außerdem, welche weiteren Schritte und Maßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll sind und für Sie zum besten Ergebnis führen.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – darauf sollten Arbeitnehmer achten
Ein Arbeitsverhältnis lässt sich üblicherweise durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beenden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten besteht darin, dass es sich bei einem Aufhebungsvertrag um eine Einigung handelt. Dieser müssen beide Vertragsparteien zustimmen. Sie trennen sich mit einem Aufhebungsvertrag daher einvernehmlich. Eine Kündigung erfolgt im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag immer einseitig.
Ein Aufhebungsvertrag ist immer dann vorteilhaft, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich beendet werden soll. Möchten Sie als Arbeitnehmer beispielsweise kurzfristig ein besseres Jobangebot annehmen, können Sie mit einem Aufhebungsvertrag Ihren aktuellen Job mit sofortiger Wirkung beenden. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu. Wenn Ihnen berechtigterweise eine außerordentliche Kündigung droht, kann ein Aufhebungsvertrag ebenfalls eine sinnvolle Alternative sein.
Anders als eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit führen. Für den entsprechenden Zeitraum haben Sie dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch dieser Punkt ist abzuwägen und individuell zu prüfen.
Aufhebungsvertrag nur schriftlich abschließen
Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie ausschließlich schriftlich abschließen. Nur die Schriftform hat im Zweifelsfall vor Gericht Bestand. Umfasst der Vertrag viele verschiedene Punkte oder eine Vereinbarung zu einer Abfindung, lassen sich diese Punkte in einem schriftlichen Vertrag für beide Parteien eindeutig festhalten. Bei einer mündlichen Vereinbarung ist diese Sicherheit nicht gegeben.
Aufhebungsvertrag nur mit Unterstützung eines Anwalts
Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie grundsätzlich einen Anwalt zu Rate ziehen. Das gilt gleichermaßen, wenn Sie von sich aus mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen möchten oder Ihr Arbeitgeber einen solchen Vertrag abschließen möchte.
Schlägt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, prüfen die Anwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in München für Sie den Vertrag. Etwa, ob er gravierende Nachteile für Sie beinhaltet oder ob die Höhe einer Abfindung angemessen hoch ist. Ebenso beraten wir Sie bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages, den Sie von sich aus Ihrem Arbeitgeber anbieten möchten.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Gemeinsam prüfen wir, ob Sie Änderungen oder Anpassungen verlangen sollten. Mit unserer Unterstützung holen Sie das Beste für sich aus einem Aufhebungsvertrag heraus. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu einer Kündigung und Abfindungen.